Digitale Barrierefreiheit: Warum sie bereits im Briefing beginnt

Gut ein Jahr nach dem Anwendungsstart des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zeigt sich: Barrierefreiheit ist keine rein technische oder rechtliche Aufgabe. Viele entscheidende Weichen werden bereits bei Konzeption, Design und Content gestellt.
Seit dem 28. Juni 2025 sind die maßgeblichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) anzuwenden. Für viele Unternehmen war dies ein Anlass, ihre Websites, Shops und digitalen Services systematisch auf Barrierefreiheit zu überprüfen.
Digitale Barrierefreiheit lässt sich jedoch nicht am Ende eines Website-Projekts hinzufügen. Ob Menschen ein digitales Angebot wahrnehmen, verstehen und bedienen können, entscheidet sich bereits bei der Definition von Zielgruppen und Nutzerwegen, bei der Informationsarchitektur, bei der Gestaltung und beim Content.
Barrierefreiheit ist deshalb auch eine Kommunikationsaufgabe. Denn die Zugänglichkeit einer Website hängt nicht allein vom Code ab. Navigation und Nutzerführung spielen ebenso eine Rolle wie Kontraste, Texte, Bilder, Videos, Formulare und Dokumente.
Was digitale Barrierefreiheit konkret bedeutet
Eine barrierefreie Website ist so konzipiert, gestaltet, geschrieben und programmiert, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ihre Inhalte und Funktionen grundsätzlich selbstständig nutzen können. Orientierung bieten vier Grundprinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein.
Dazu gehören beispielsweise ausreichende Farbkontraste, verständliche Linktexte und Fehlermeldungen, Alternativtexte für informative Bilder, Untertitel für Videos, eindeutig beschriftete Formulare sowie eine Navigation, die auch per Tastatur funktioniert.
Davon profitieren nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Zugängliche digitale Angebote helfen auch älteren Menschen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen oder Menschen, die eine Website unter erschwerten Bedingungen nutzen.
Zugleich verbessern viele Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit die allgemeine Nutzerfreundlichkeit. Klare Strukturen, verständliche Formulare, gute Kontraste und ausreichend große Bedienflächen erleichtern die Nutzung in unterschiedlichen Situationen. Eine zugängliche Website macht zudem einen Anspruch an inklusive Kommunikation dort sichtbar, wo Menschen tatsächlich mit einem Unternehmen in Kontakt kommen.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen bedeutet
Mit dem BFSG gelten Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, beispielsweise Online-Shops und bestimmte digitale Buchungs- oder Vertragsprozesse. Eine pauschale Pflicht, jede Unternehmenswebsite vollständig barrierefrei zu gestalten, ergibt sich daraus jedoch nicht.
Ob und in welchem Umfang ein digitales Angebot unter das BFSG fällt, muss im Einzelfall geprüft werden. Für öffentliche Stellen und einzelne Branchen können darüber hinaus weitere Vorgaben gelten.

„Viele Unternehmen haben sich zunächst die Frage gestellt: Gilt das BFSG überhaupt für uns? In der Praxis ist die Antwort nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick scheint. Entscheidend ist nicht allein die Website als solche, sondern welche Produkte oder Dienstleistungen darüber angeboten werden und wie die jeweiligen Nutzerwege ausgestaltet sind.
Unternehmen sollten Barrierefreiheit deshalb nicht als einmalige Prüfung zum gesetzlichen Stichtag verstehen. Sinnvoll ist vielmehr, zunächst den eigenen rechtlichen Handlungsbedarf sauber zu bestimmen und die daraus resultierenden Anforderungen anschließend in Zuständigkeiten und Prozesse zu übersetzen. Gerade bei neuen oder wesentlich veränderten digitalen Angeboten sollte diese Prüfung frühzeitig erfolgen – und nicht erst kurz vor dem Go-live.
Zunehmend erleben wir, dass Unternehmen mit den Anforderungen des BFSG auch im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen konfrontiert werden – den Zuschlag kann dann nur der Anbieter erhalten, dessen Angebote die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Auch hier gilt daher, dass die Barrierefreiheit eigentlich von Anfang an bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen mitgedacht werden muss, eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist oft nicht oder nur mit großem Aufwand möglich.
Wichtig zu wissen ist auch, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben Sanktionen drohen, es können beispielsweise Bußgelder verhängt werden oder Wettbewerber können Verstöße auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ahnden.“
Prof. Dr. Ingo Jung, Rechtsanwalt und Partner
Britta Iris Lissner, Rechtsanwältin und Counsel
CBH Rechtsanwälte
Barrierefreiheit beginnt im Briefing
Wer eine Website neu entwickelt oder grundlegend überarbeitet, sollte Barrierefreiheit nicht erst beim technischen Test vor dem Launch berücksichtigen. Sie gehört bereits ins Briefing. Denn dort werden Ziele, Zielgruppen, Funktionen, Inhalte, Zeitplan und Budget definiert. Dort fallen auch viele Entscheidungen, die später darüber bestimmen, wie zugänglich das Ergebnis tatsächlich ist:
- Welche Zielgruppen und Nutzerwege sind besonders relevant?
- Welche Anforderungen müssen Konzeption, Design, Content und Technik erfüllen?
- Welcher Barrierefreiheitsstandard soll erreicht werden?
- Welche Verantwortlichkeiten gibt es im Projekt?
- Wie wird die Qualität während der Entwicklung und vor dem Launch überprüft?
In der Praxis entstehen viele Probleme an den Schnittstellen zwischen den beteiligten Disziplinen. Ein Designsystem bietet beispielsweise nicht genügend Kontrastvarianten. Im Redaktionsprozess fehlen Regeln für Alternativtexte. Eine Komponente wird freigegeben, bevor ihre Tastaturbedienung geprüft wurde. Oder ein externer Buchungsdienst liegt technisch außerhalb des eigenen Systems, gehört für die Nutzer:innen aber selbstverständlich zum selben Angebot.
Deshalb sollten Beratung, Design, Entwicklung und Redaktion bereits zum Projektstart Anforderungen und Verantwortlichkeiten gemeinsam klären.
Nicht einzelne Seiten prüfen, sondern vollständige Nutzerwege
Bei bestehenden Websites ist eine Bestandsaufnahme ein sinnvoller Ausgangspunkt. Dabei reicht es nicht, nur die Startseite oder einzelne Seitentypen zu untersuchen. Entscheidend ist der Blick auf vollständige Nutzerwege. Können Nutzer:innen Informationen finden, ein Formular ausfüllen, ein Dokument verwenden, sich registrieren oder einen Kauf beziehungsweise eine Buchung abschließen? Und können sie dies auch dann, wenn sie beispielsweise ausschließlich die Tastatur, eine Vergrößerungsfunktion oder unterstützende Technologien nutzen?
Automatisierte Prüfwerkzeuge können erste technische Auffälligkeiten identifizieren. Sie ersetzen jedoch keine fachkundige manuelle Prüfung. Nutzungstests unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen liefern darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse darüber, ob ein digitales Angebot in der Praxis tatsächlich zugänglich ist.
Kommunikationsteams sollten Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitdenken: im Website-Briefing ebenso wie in der täglichen Redaktionsarbeit. Sie betrifft die Informationsarchitektur und den Content ebenso wie Regeln für Alternativtexte, Videos, Formulare und Dokumente. Technische Konformitätsprüfungen und rechtliche Bewertungen gehören wiederum in die Hände der jeweiligen Fachleute.
Fünf Grundsätze für barrierefreie Website-Projekte
Was heißt das konkret für ein Website-Projekt? Fünf Punkte sind besonders wichtig:
- Kritische Nutzerwege und Anforderungen im Briefing festlegen
- Barrierefreiheit in Konzeption, Design und Entwicklung verankern
- Inhalte und Dokumente zugänglich erstellen
- Automatisierte, manuelle und redaktionelle Prüfungen kombinieren
- Verantwortlichkeiten und Standards dauerhaft festschreiben
So wird Barrierefreiheit zu einem festen Bestandteil des Projekts und nicht zu einer zusätzlichen Aufgabe kurz vor dem Launch.
Barrierefreiheit endet nicht mit dem Go-live
Auch eine barrierefrei entwickelte Website bleibt nicht automatisch barrierefrei. Nach dem Launch kommen neue Inhalte, Dokumente, Videos, Funktionen und externe Dienste hinzu. Redaktionsteams verändern sich, Systeme werden weiterentwickelt und neue Komponenten eingeführt.
Deshalb braucht es dauerhaft klare Standards und Verantwortlichkeiten:
- Was müssen Redakteur:innen bei neuen Inhalten beachten?
- Wer prüft neue oder veränderte Komponenten?
- Welche Anforderungen gelten für neue Dokumente und Videos?
- Wie werden externe digitale Dienste berücksichtigt?
- Wann wird die Website erneut getestet?
Barrierefreiheit beginnt im Briefing und muss im laufenden Betrieb konsequent weitergeführt werden. So bleibt digitale Kommunikation dauerhaft für möglichst viele Menschen zugänglich.
